Statt wie früher rund 300 gibt es nur mehr 29 Fahrräder; und zwar als Dreiräder gestaltet (im Bild Franz Peter Schober und Mario Koller).

Darauf kommt’s an:
Vorsicht und Rücksicht

Im Werk Wien-Aspern ist immer was los. Nicht nur, weil die Fertigungslinien ständig in Betrieb sind. Sondern vor allem weil rundum Menschen und Fahrzeuge in Bewegung sind. Da sind einmal rund 1.600 MitarbeiterInnen, die kommen und gehen (mit Stoßzeiten zum Schichtwechsel) und während ihrer Arbeitszeit Wege im Werk zu erledigen haben; zu Besprechungen, um etwas zu besorgen. Außerdem kommen täglich MitarbeiterInnen von Lieferanten ins Werk.

An Fahrzeugen gibt es 43 Ameisen (Deichselstapler) und 29 Schlepper, dazu 9 Plattformwagen und 67 Stapler sowie 4 Jungheinrich-Sonderfahrzeuge und 6 automatische Fahrzeuge (die erst jüngst eingeführt wurden – vergleiche dazu: „Tom Turbo auf Tour“). Mit all diesen Fahrzeugen werden Tonnen an Teilen und Material in die Linien befördert und fertige Produkte aus der Werkshalle gebracht sowie Instandhaltungsmaterial und vieles andere für die Fertigung Notwendige transportiert.

 

Radfahren hat sich fast aufgehört

Jede der angeführten Gruppen hat spezielle Regeln zu beachten, und die Arbeitssicherheit ist bemüht diese Regeln stets von neuem den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Peter Czetina/Arbeitssicherheit berichtet: „Die letzte große Änderung im Verkehrskonzept erfolgte anlässlich der Einführung automatischer Fahrzeuge.“

Dazwischen gab es viele kleinere Anpassungen. Waren zum Beispiel früher durchs Werk radelnde MitarbeiterInnen ein Merkmal, über das Besucher staunten, so sind Fahrräder mittlerweile nur mehr selten zu sehen. 29 gibt es noch; für jeden Bereich einige wenige. Zudem sind die wenigen verbleibenden Fahrräder im Hinblick auf erhöhte Sicherheit als Dreiräder gestaltet. „Vor drei Jahren haben wir die eingeführt“, wirft Peter Czetina ein. In früheren Zeiten standen rund 300 Fahrräder im Werk zur Verfügung.

Zudem gelten rigide Vorschriften für die Nutzung von Fahrrädern: Langsam und achtsam fahren ist Gesetz. Mit beiden Händen am Lenker (Balance-Akte zum Transportieren von Materialien sind also nicht erlaubt). Nicht zwischen den Maschinen. Und natürlich dürfen Fahrräder nur an geeigneten Plätzen abgestellt werden; also nicht auf Fahr- und Gehwegen, und nicht im Sozialgebäude W21.


Telefonieren ist gefährlich

Feindbild Nr. 1 aus Sicht der Arbeitssicherheitsexperten ist bei Fußgängern (und natürlich auch bei Fahrzeuglenkern) das Telefonieren und die Benützung von Kopf-/Ohrhörern; nicht nur im Werk selbst, sondern auch auf allen Stiegen und im Außenbereich rund um das Werk. Wer einen Anruf erhält, hat abseits stehen zu bleiben, um zu telefonieren!

Außerdem haben Fußgänger nur gekennzeichnete Fußgängerwege oder den Rand von Fahrwegen zu benützen und sich beim Kreuzen von Fahrwegen an Fußgängerübergänge zu halten.

Wie im normalen Straßenverkehr gilt die Grundregel: Beim Betreten von Fahrwegen in Produktionsbereichen und vor Ausgängen usw. links und rechts schauen, ob Fahrzeuge, andere Fußgänger unterwegs sind! Und: Nicht hinter stehenden oder zurückfahrenden Fahrzeugen vorbeigehen, ohne mit dem Fahrer Augenkontakt aufgenommen und auf das Rückfahrblinklicht geachtet zu haben!

 

Rote Linien = hier ist’s gefährlich

Wenn Bereiche (vor allem die Logistik-Bereiche) mit roten Bodenlinien gekennzeichnet sind, ist besondere Vorsicht geboten. Nur MitarbeiterInnen mit einem gültigen Arbeitsauftrag haben hier Zutritt. In den rot markierten Bereichen müssen alle MitarbeiterInnen Warnwesten und Sicherheitsschuhe tragen.

Warnwesten-Tragepflicht gilt auch im gesamten Außenbereich nord- und ostseitig des Werks; für Fußgänger und Fahrzeuglenker.

 

Fahren nur mit „Führerschein“

Wer im Werk ein Fahrzeug lenkt, darf dies nur mit einer internen, schriftlichen Fahrbewilligung. Diese wird – nach vorangegangener Unterweisung durch den Vorgesetzten – von der Abteilung Arbeitssicherheit ausgestellt. Staplerfahrer müssen darüber hinaus auch noch einen amtlichen Stapler- und Kranschein besitzen. Fahrtrainings tun ein Übriges, um das Sicherheits-Know-how der Staplerfahrer zu schärfen. Zum Beispiel besondere Vorsicht angesichts einer Tafel „Rutschgefahr!“. So ein Fahrweg muss vorsichtig umfahren werden.

Die Lenker sind für den sicheren Zustand des Fahrzeugs, seiner Ladung und mitfahrender Personen verantwortlich. Sie haben auch die Aufgabe mögliche Gefahrenpotenziale (Öl- und Wasserflecken auf Fahrwegen und dergl.) unverzüglich zu melden.

Rasen ist natürlich streng untersagt! Im gesamten Werk gilt als Höchstgeschwindigkeit 10 km/h, am Werksgelände rund um das Werk 30 km/h. Und gelbe Sperrflächen dürfen nicht benützt werden: weder zum Fahren, noch zum Halten und Parken.

Peter Czetina/Arbeitssicherheit wird nicht müde auf die Gefahren beim Nutzen von Telefon oder Tablet beim Gehen hinzuweisen (im Bild im Safety Land).

In Logistik-Bereichen herrscht Warnwesten- und Sicherheitsschuhe-Tragepflicht (v.l.n.r.: Peter Palenik, Gerhard Pock, Helmut Kraupp).


Besucher aufgepasst!

Alle Verkehrs-Sicherheitsregeln gelten auch für Monteure von Lieferfirmen oder andere Besucher. Wer – als Vertreter einer Fremdfirma – im Werk arbeiten will, erhält eine Erstunterweisung  vom Werksschutz. Das Safety Land spielt dabei eine wesentliche Rolle; ebenso wie bei der regelmäßigen Arbeitssicherheit-Nachschulung von MitarbeiterInnen.

Sicherheit hat in Wien-Aspern eben oberste Priorität.


Stand Januar 2018

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Text: Kristin Engelhardt; Fotos: Helga Mayer